HALLENORDNUNG für die Tennishalle des TC Neckarelz
1. Mit der Nutzung der Halle wird diese Hallenordnung als Vertragsbestandteil vom Nutzer anerkannt.
2. Die Nutzung der Hallenplätze und Einrichtungen ist nur im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet.
3. Die Hallenstunden werden im Voraus als Abonnement für eine Saison oder als Einzelstunden vermietet.
4. Die Spielberechtigung besteht nur auf dem vertraglich vorgesehenen Spielfeld und zu der festgelegten Uhrzeit.
5. Der Eintritt hat erst unmittelbar vor Spielbeginn, der Zutritt zu sowie der Abgang von den Plätzen hat zügig ohne Behinderung der anderen zu erfolgen. Das Spiel ist pünktlich zu beenden. Wird über die vereinbarte Zeit gespielt, ist die angefangene Stunde voll zu bezahlen.
6. Der Vertrag über Einzelstunden wird durch eine Online-Buchung abgeschlossen. Unter http://www.tcneckarelz.de/anlage-und-tennishalle kann mit jedem internetfähigen PC, Tablet, Smartphone o.ä., sowie an dem Touchscreen im Zugangsbereich der Halle eine Buchung vorgenommen werden. Die Buchung kann bis zum Beginn der Spielzeit erfolgen. Stornierungen sind jedoch bis max. 12 Stunden vor dem Spielbeginn möglich. Wer einen Platz gebucht hat, nicht erscheint und nicht rechtzeitig storniert, muss die gebuchte Spielzeit voll bezahlen.
7. Für die Buchung ist eine Registrierung erforderlich, in der der Mieter dem TC Neckarelz ein SEPA Mandat zur Abbuchung der Platzmiete erteilt. Kosten die dadurch entstehen, dass der Betrag nicht abgebucht werden kann, trägt der registrierte Mieter.
8. Für nicht berechtigte Spieler wird, zusätzlich zur Platzmiete, ein Betrag von 25,-- € erhoben; bei Zahlungsverweigerung wird Anzeige erstattet.
9. Im Mietpreis ist die Nutzung der Halle sowie der sanitären Einrichtungen enthalten. Außerdem beinhaltet die Platzmiete die Beleuchtung.
10. Die Halle darf nur mit sauberen profillosen Tennishallenschuhen betreten werden. Das Betreten mit Straßenschuhen oder mit bereits im Freien benutzten – auch gesäuberten – Tennisschuhen ist unzulässig.
11. Die Mitnahme von Getränken und Essen jeglicher Art mit Ausnahme von (Mineral-) Wasser in die Halle ist untersagt.
12. Nichtberechtigte dürfen das Spielfeld nicht betreten.
13. In der Halle sowie den angrenzenden Räumen ist das Rauchen nicht gestattet.
14. Tiere dürfen nicht in die Halle mitgenommen werden.
15. Verstöße gegen diese Hallenordnung können mit sofortigem Hallenverweis geahndet werden. Für fahrlässige und mutwillige Beschädigung oder Verunreinigungen haftet der Verursacher und müssen von diesem ersetzt bzw. auf dessen Kosten beseitigt werden.
16. Die gesamte Anlage wird auf eigene Gefahr benutzt. Für Unfälle in der Halle, den Umkleiden und auf den Zugangswegen übernimmt der TCN keine Haftung. Für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen wird nicht gehaftet. Das Gleiche gilt für Nutzungsausfall durch technische Störungen oder höhere Gewalt.
17. Der TC Neckarelz behält sich das Recht vor, die Halle für Veranstaltungen (wie z.B. Turniere) zu nutzen. Die Mieter werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt und entsprechend entschädigt.
18. Für Unfälle in der Halle, in den Vorräumen und auf den Zugangswegen übernimmt der TC Neckarelz keine Haftung.
19. Im Flur vor dem Halleneingang links von den Toiletten ist an der Wand ein Kästchen mit einem Notruf-Telefon angebracht. Im Notfall kann damit ein Notruf abgesetzt werden.
20. Im Flur vor dem Halleneingang links von den Toiletten ist an der Wand ein Gehäuse mit einem Defibrillator angebracht. Im Notfall kann damit eine Reanimation erfolgen.
21. Der TC Neckarelz behält sich das Recht vor, die Halle aus Sicherheitsgründen durch Videokameras zu überwachen und sichert die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu.
22. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu melden an:
Michael Bierbaum, Tel. 06261 / 79 67, Email: michael.bierbaum@tcneckarelz.de.
Da keine durchgehende Aufsicht besteht, bitten wir alle Spieler, insbesondere Mitglieder des TCN, nicht nur für sich selbst, sondern auch auf Nachbarfeldern auf die Einhaltung der o.g. Regeln zu achten.
Alle persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz.
Persönliche Daten werden von uns grundsätzlich nicht weitergeleitet.
Beim Lastschriftverfahren bzw. Sepa-Verfahren werden nur die von den Banken geforderten Daten, die für die Lastschrift notwendig sind, übertragen.